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Städtebauförderung Programmkomponente „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"
Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln hat in vielen Kommunen seine positiven ökonomischen, städtebaulichen, kulturellen und sozialen Wirkungen entfaltet.
Mit dem Start der neuen Programmkomponente „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ im Jahr 2011 wollen der Bund und die Länder erstmals gezielt dem ländlichen Raum bei der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels helfen.
Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die gesamte Bevölkerung der betreffenden Region zu sichern und zu stärken.
Insbesondere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen und von Abwanderung bedrohten sowie vom demografischen Wandel betroffenen Räumen sollen bei der Beseitigung gebietsbezogener städtebaulicher Missstände und bei der Behebung bzw. Milderung von Funktionsverlusten unterstützt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der überörtlichen Abstimmung bzw. interkommunalen Zusammenarbeit.
Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH unterstützt Städte und Gemeinden bei der Antragstellung für dieses Förderprogramm:
Telefon: 04 21 | 3 29 01-78, E-Mail: KvonOhlen@baubeconstadtsanierung.de
Mit dem Start der neuen Programmkomponente „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ im Jahr 2011 wollen der Bund und die Länder erstmals gezielt dem ländlichen Raum bei der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels helfen.
Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die gesamte Bevölkerung der betreffenden Region zu sichern und zu stärken.
Insbesondere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen und von Abwanderung bedrohten sowie vom demografischen Wandel betroffenen Räumen sollen bei der Beseitigung gebietsbezogener städtebaulicher Missstände und bei der Behebung bzw. Milderung von Funktionsverlusten unterstützt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der überörtlichen Abstimmung bzw. interkommunalen Zusammenarbeit.
Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH unterstützt Städte und Gemeinden bei der Antragstellung für dieses Förderprogramm:
- Umfassende Information der Verwaltungen und der politischen Gremien in den beteiligten Städten, Gemeinden und Ortsteilen und Mitwirkung bei der Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse
- Aufstellung einer Entwicklungsstrategie für eine Programmanmeldung der Städte, Gemeinden und Ortsteile
- Zusammenstellung der Programmanmeldeunterlagen
- Fristgerechte Abgabe der Antragsunterlagen
Telefon: 04 21 | 3 29 01-78, E-Mail: KvonOhlen@baubeconstadtsanierung.de
