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Die Aufstellung von Masterplänen
Ein Handlungsfeld der BauBeCon Sanierungsträger GmbH ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgaben, durch die Aufstellung von Masterplänen (z. B. Verkehr, Infrastruktur, Wohnen, Einzelhandel etc.) zu unterstützen und den Stadtentwicklungsprozess von den Voruntersuchungen über die Zielformulierung bis zur Entwicklung von Handlungsstrategien in einem Masterplan-Gesamtkonzept zu begleiten.
Die Erarbeitung von Masterplänen ist nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden. Jede Kommune kann den Schwerpunkt sowie den Untersuchungs- und Entwicklungsansatz individuell bestimmen. Masterpläne sind sowohl als überregionales Stadtentwicklungskonzept als auch bei der Entwicklung von Teilbereichen (z. B. der Stadtteilentwicklung) anwendbar. Auch hier ist die individuelle Anforderung für die Bestimmung des Handlungsfeldes maßgebend.
Ggf. stellen Masterpläne jedoch auch den Zusammenhang zur gesetzlichen Norm her; sie flankieren das formelle Flächennutzungsplanverfahren.
Neben der städtebaulichen Masterplanung können für viele weitere städtische Entwicklungsziele Masterpläne erarbeitet werden, die wiederum Teil des Gesamtkonzeptes werden. Beispiele sind Masterpläne für Bildung, Gesundheit, Umwelt etc.
Aufgrund der Eingliederung und Koordination aller Handlungsfelder im Rahmen eines städtischen Gesamtkonzeptes können Strategien aller Bereiche in Bezug auf das städtische Leitziel überprüft und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigiert werden.
Masterpläne können darüber hinaus in einem transparenten Verfahren den Dialog von Politik und Fachwelt, Institutionen, Verwaltung und Bürgern fördern. Damit kann die städtische Politik zu den einzelnen Fachthemen auf eine breite Basis gestellt werden.
