Der Städtebauliche Rahmenplan

Mit einem Städtebaulichen Rahmenplan werden grundlegende Planungsgedanken, Zielsetzungen und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten in einem umgrenzten Gebiet beschrieben.

Der Städtebauliche Rahmenplan entwickelt keine eigene Rechtskraft, er dient den Gemeinden jedoch als flexible Entscheidungshilfe bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen im städtebaulichen Gesamtkontext.

Form und Inhalt eines Städtebaulichen Rahmenplanes sind nicht festgeschrieben, sondern können nach Notwendigkeit und Aussagebedarf individuell festgelegt werden. Unterschieden werden raum- und handlungsbezogene Aussagen.

Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH unterstützt Städte und Gemeinden bei der Aufstellung Städtebaulicher Rahmenpläne, die bedarfsgerecht und aussagekräftig auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten sind.

Städtebaulicher Rahmenplan/
Raumbezogene Aussagen

Räumliches Konzept

Aussagen zu Gebäuden und Gebäudegruppen, Platzausstattungen, raumbegrenzenden Elementen wie Baufluchten, Arkaden, Baumreihen, Raumbeziehungen (Durchblicke, Topographie), Höhenentwicklung, Gliederung der Baumassen

Nutzungskonzept

Nutzung von Gebäuden (ggf. geschossweise), Flächen des Gemeinbedarfs, Grünflächen (ggf. mit Nutzung), Verkehrsflächenwidmung

Verkehrskonzept

Flächen, Stellflächen und Parkhäuser für den ruhenden und fließenden Verkehr, Aussagen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Rad- und Fußwegeverbindungen

Städtebaulicher Rahmenplan/
Handlungsbezogene Aussage

Sozioökonomisches Konzept

Eigentumsverhältnisse und mögliche Änderungen, soziale Zusammensetzung der Bewohner

Prioritätenfolge

Maßnahmen z. B. mit Initialwirkung oder unabhängige Maßnahmen (mit Darstellung der Auswirkungen auf andere Bereiche)

Durchführungskonzept

Zeitliche Abfolge von Handlungen verschiedener Akteure, Möglichkeiten der bauordnungsrechtlichen Realisierung

Kostenübersicht

Investitionskosten, Betriebskosten, anderweitig ausgelöste Folgekosten