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Der Städtebauliche Rahmenplan
Der Städtebauliche Rahmenplan entwickelt keine eigene Rechtskraft, er dient den Gemeinden jedoch als flexible Entscheidungshilfe bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen im städtebaulichen Gesamtkontext.
Form und Inhalt eines Städtebaulichen Rahmenplanes sind nicht festgeschrieben, sondern können nach Notwendigkeit und Aussagebedarf individuell festgelegt werden. Unterschieden werden raum- und handlungsbezogene Aussagen.
Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH unterstützt Städte und Gemeinden bei der Aufstellung Städtebaulicher Rahmenpläne, die bedarfsgerecht und aussagekräftig auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten sind.
Städtebaulicher Rahmenplan/
Raumbezogene Aussagen
Räumliches Konzept
Aussagen zu Gebäuden und Gebäudegruppen, Platzausstattungen, raumbegrenzenden Elementen wie Baufluchten, Arkaden, Baumreihen, Raumbeziehungen (Durchblicke, Topographie), Höhenentwicklung, Gliederung der Baumassen
Nutzungskonzept
Nutzung von Gebäuden (ggf. geschossweise), Flächen des Gemeinbedarfs, Grünflächen (ggf. mit Nutzung), Verkehrsflächenwidmung
Verkehrskonzept
Flächen, Stellflächen und Parkhäuser für den ruhenden und fließenden Verkehr, Aussagen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Rad- und Fußwegeverbindungen
Städtebaulicher Rahmenplan/
Handlungsbezogene Aussage
Sozioökonomisches Konzept
Eigentumsverhältnisse und mögliche Änderungen, soziale
Zusammensetzung der Bewohner
Prioritätenfolge
Maßnahmen z. B. mit Initialwirkung oder unabhängige Maßnahmen (mit Darstellung der Auswirkungen auf andere Bereiche)
Durchführungskonzept
Zeitliche Abfolge von Handlungen verschiedener Akteure, Möglichkeiten der bauordnungsrechtlichen Realisierung
Kostenübersicht
Investitionskosten, Betriebskosten, anderweitig ausgelöste Folgekosten
