Public Private Partnership

Aufgrund der finanziellen Situation der öffentlichen Hand werden verstärkt alternative Finanzierungsmodelle umgesetzt. Im Rahmen des Public Private Partnership bilden die Kommune und ein privates Unternehmen eine Partnerschaft für die Realisierung einer städtebaulichen Maßnahme. Ziel ist es, mit vertretbarem öffentlichem Mitteleinsatz das Optimale zu erreichen. Der öffentliche Teil eines PPP-Projektes kann ggf. durch Städtebaufördermittel abgedeckt werden.

Entsprechend den Ausgangsbedingungen sind verschiedene Formen eines solchen Partnerschaftsvertrages möglich, je nach Rechtsform, der Übertragung, dem Unternehmenstyp des Trägers oder der Art der übertragenen Aufgaben.

Obwohl die Partnerschaftsverträge vielfältig sein können, sind drei Grundmodelle zu unterscheiden:

1. Das Kommune-zentrierte Modell,

bei dem die Gemeinde in der Planungs- und Ordnungsphase weitgehend Oberhaupt des Verfahrens, aber auch Träger des wirtschaftlichen Risikos bleibt.

2. Das Investorenmodell

mit einer frühzeitigen Übernahme städtebaulicher Aufgaben in den Verantwortungsbereich und damit auch Risikoübernahme des privaten Investors.

3. Das gemischt öffentlich-private Modell,

bei dem die Entwicklungsaufgabe auf eine Gesellschaft übertragen wird, in der sich die Kommune und privater Entwickler Risiken und Chancen der Entwicklung teilen.