Stadtsanierung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen der Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Revitalisierung von Innenstädten und Stadtteilzentren.

Darüber hinaus belegen Wirkungsanalysen nach der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen spürbare ökonomisch relevante Anstöße, insbesondere im Hinblick auf private und öffentliche Investitionen, sowie die Aktivierung von Handel und Dienstleistungen und der damit verbundenen Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH steht der Gemeinde als Dienstleister bei Ihren Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Seite.

Nach Abschluss eines Treuhändervertrages handelt der Sanierungsträger im treuhänderischen Rechtsverhältnis auf Weisung der Stadt/Gemeinde.

Neben unseren erfahrenen Mitarbeitern (Fachleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, des Finanzwesens, Verwaltungsfachleuten, Architekten und Ingenieuren arbeiten wir begleitend mit unabhängigen Planern und Fachbüros zusammen.

Die Aufgaben der BauBeCon Sanierungsträger GmbH im einzelnen:

1. Sanierungsverträge

  • Der Sanierungsträger handelt als Treuhänder für die Kommune. Er ist Auftragnehmer der Stadt und entsprechend der vertraglichen Regelung weisungsgebunden.
  • Der bestätigte Sanierungsträger handelt im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt und wird also nicht unternehmerisch tätig, sondern lediglich als Treuhänder der Kommune (Treuhänderträger gegenüber dem Unternehmerträger).
  • Für die Tätigkeit als Sanierungsträger erhält er ein angemessenes Honorar; bei der BauBeCon Sanierungsträger GmbH in der Regel in Höhe des vom Prüfungsverband testierten Stundensatzes.
  • Der Sanierungsträger wird in der Regel auch nicht selbst planerisch tätig, sondern bedient sich in Abstimmung mit dem Auftraggeber freier Planungs- und Architekturbüros oder in Einzelfällen auch stadtinterner Planungskapazitäten.

2. Vorbereitungsphase

  • Öffentlichkeitsarbeit/Bürgerbeteiligung im Sinne von § 137 BauGB
  • Vorbereitung und Durchführung von Bürgerversammlungen/Stadtteilkonferenzen zusammen mit der Verwaltung
  • Pressegespräche
  • Aufklärung und Beratung der Betroffenen in Einzel- und Gruppengesprächen
  • Erarbeitung von Informationsschriften zum Gesamtkonzept und zu Verfahrensschritten sowie Presseinformationen
  • Einrichtung und Besetzung von Beratungsbüros je nach Erfordernis

3. Planungsphase

  • Städtebauliche und soziale Planung
    (Beratung/Koordination/Vergabe sowie Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt/Gemeinde, die der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dienen, u. a.):
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung für einen städtebaulichen Rahmenplan sowie die übrigen Planungen (Verkehrsplanung, Sondergutachten etc.)
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung und Zielsetzung für die Bebauungsplanung
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von Gestaltungsrichtlinien
  • Abstimmungsgespräche mit der Denkmalpflege und sonstigen Fachbeteiligten
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Planungsaufträgen für neue oder zu ändernde Erschließungsanlagen
  • Mitwirkung bei der Beauftragung qualifizierter Stadtplaner oder Sonderfachleute für Teilbereiche.

4. Durchführungsphase

  • Bodenordnung
    (Erwerb, Tausch und Verkauf von Grundstücken und –rechten, soweit dies zur Durchführung der von der Kommune beschlossenen städtebaulichen Planung erforderlich ist.
  • Erwerb/Übernahme und Bewirtschaftung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Durchführung von Grenzregelungs- und Umlegungsverfahren
  • Verkauf (Reprivatisierung)/Übergabe neu geordneter Grundstücke
  • Vorbereitung und Überwachung von Mieterumsetzungen und Betriebsverlagerungen
  • Beseitigung baulicher Anlagen und Bereinigung von Altlasten
  • Ausbau neuer sowie Erneuerung vorhandener Erschließungsanlagen
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben sowie genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgängen nach § 144 BauGB
  • Beratung der Eigentümer und Gewerbetreibenden über Modernisierungsmöglichkeiten
  • wirtschaftliche und förderungsrechtliche Beratung bei der Erstellung der Modernisierungsplanung durch Architekten
  • Beantragung von Modernisierungszuschüssen, rechtliche und finanzielle Abwicklung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Anwerbung und Beratung von Bauherren und Investoren und Prüfung der Investitionsvorhaben
  • Durchführung der Sozialplanung und Betreuung der Beteiligten

5. Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens

  • Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs, Führung von Treuhandkonten
  • wirtschaftliche Verwaltung des Treuhandvermögens (Aufnahme und Abschluss von Darlehensverträgen, Anlage von Festgeldern etc.)
  • Erarbeitung von Zwischen- und Endabrechnungen einschl. der notwendigen jährlichen Rechnungslegung
  • Einwerbung und Bewirtschaftung der öffentlichen Zuschüsse und anderer Finanzierungsmittel, Vorbereitung von Anträgen zum Städtebauförderungsprogramm oder zu anderen Förderprogrammen
  • Aufstellung und Fortschreibung eines mit der Stadt abzustimmenden Wirtschaftsplanes auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplanes
  • Anmeldung und Abrechnung von Umsatzsteuerbeträgen für von uns treuhänderisch beauftragte Bauleistungen
  • Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten etc.
  • Beratung der Stadt/Kommune bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

6. Abwicklung

  • Jährliche Zwischenabrechnungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • Erstellung eines abschließenden Verwendungsnachweises für die städtebauliche Gesamtmaßnahme
  • Erarbeitung einer Dokumentation (in Schrift und Bild) der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und Abstimmung mit der Stadt und dem zuständigen Innenministerium
  • Rückübertragung ggf. noch im Treuhandvermögen befindlicher Grundstücke an die Stadt
  • Vorbereitung der Sanierungsaufhebungssatzung
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Ausgleichsbetragserhebung