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Städtebaulicher Denkmalschutz
Im Rahmen der Erhaltung unseres städtebaulich-kulturellen Erbes ergeben sich vielfach Konflikte. Oft ist ein angemessener Kompromiss zwischen der Bewahrung bauhistorischer Substanz und der neuzeitlichen Nutzung zu finden. Dabei sind schützenswerte Ensemble und Gebäude nicht isoliert zu betrachten, sondern als ein Teil in einem städtebaulichen Gesamtgefüge zu bewerten, welches sich stetig weiter entwickelt.
Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH stellt sich in acht Städten dieser besonderen städtebaulichen Herausforderung.
Neben vielen kleinen und mittelgroßen Denkmalsanierungen (Einzelbauten, historische Stadt- und Platzräume) sind wir u. a. seit 1991 als Sanierungsträger für die Stadt Quedlinburg tätig, die mit rund 80 ha und ca. 1.200 Fachwerkhäusern zu den größten Flächendenkmalen Deutschlands zählt. 1994 ist die Stadt Quedlinburg von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen worden.
Neues Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz | West "
Ende 2008 hat der Bund beschlossen, dass das in den neuen Ländern seit 1991 erfolgreich laufende Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ nun auch in den alten Ländern geführt werden soll.
Auf dem Denkmalschutzkongreß in der von der BauBeCon seit 1990 betreuten Weltkulturerbestadt Quedlinburg wurde im Oktober 2008 der Startschuss für die Programmkomponente „Städtebaulicher Denkmalschutz – West“ gegeben. Nach anfänglichem Zögern wird das Land Niedersachsen bereits in 2009 Landesmittel für diese Förderkomponente bereitstellen.
Mit der Auflegung der Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz West in den alten Ländern sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden (VV Städtebauförderung 2009).
Mit diesem Förderprogramm erhalten Kommunen mit erhaltenswerter Bausubstanz die Möglichkeit, Fördermittel (je 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Eigenanteil) für folgende Maßnahmen einzuwerben (Auszug VV Städtebauförderung 2009):
- Sicherung erhaltenswerter Gebäude und historischer Ensembles
- Modernisierung und Instandsetzung dieser Gebäude oder Ensembles
- Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses
- Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie Erarbeitung und Fortschreibung von Planungen und Konzepten; Leistungen von Sanierungsträgern und Beauftragten
Auszug Nds. Ministerialblatt | Februar 2009 | PDF (1 MB) Download
